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Ärzteinformationen

Das von Dr. med. Franjo Grotenhermen, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (kurz ACM), vorgelegte Gesetz „Cannabis als Medizin“ wurde 2017 einstimmig vom Bundestag beschlossen und hat damit die Grundlage für den Einsatz von Cannabis in der Medizin geschaffen. Durch diese Gesetzesänderung haben sich im medizinischen Bereich völlig neue Therapiemöglichkeiten für schwerkranke Menschen ergeben. Aufgrund der komplexen Thematik entschied sich die ACM, eine umfassende, eineinhalbjährige Ausbildung unter der Leitung von Prof. Dr. med. Kirsten Müller-Vahl und Dr. med. Franjo Grotenhermen zum zertifizierten Fachberater anzubieten.

Als zertifizierter Berater für Medikamente auf Cannabisbasis habe ich gemeinsam mit medizinischen Versorgungszentren, Fach- und Hausärzten ein MedCan-Beratungskonzept entwickelt, welches auf die individuellen Bedürfnisse der Patienten eingeht und den Berater als Bindeglied zwischen Arzt und Patient versteht. Dieses Konzept hat sich sowohl regional als auch überregional in der Praxis bewährt und ermöglicht es interessierten Ärzten, ohne weiteren Aus- und Fortbildungsaufwand, neue Therapiemöglichkeiten ihren Patienten zugänglich zu machen.

Leistungsspektrum im Überblick

Leistungen für Patienten

Vorteile für verordnende Ärzte

Infogespräch

Hier erfährt der Patient alles Wesentliche zum Gesetz „Cannabis als Medizin“, den Bedingungen und Voraussetzungen für die Verschreibung und einer Kostenübernahme.

Im Rahmen des Infogesprächs werden die allgemeinen Patientenfragen zum Thema geklärt, was den Beratungsaufwand in der ärztlichen Sprechstunde reduziert. Zudem werden im Vorfeld Indikationen und Kontraindikationen für die Verordnung erläutert.

Erstberatung

Anhand der erhobenen Gesundheitsdaten wird ein Anamnesebogen erstellt und ein individueller Therapieplan für die weitere Behandlung erarbeitet.

Die Erstberatung ergänzt die ärztliche Anamneseerhebung, welche zur Verordnung von Cannabinoiden notwendig ist und zu einer ersten Therapieplanung mit Wahl des Präparats, der entsprechenden Applikationsform, Dosierung und Einnahmezeit führt.

Einnahmeberatung

Abhängig von der verordneten Darreichungsform informiert der Berater den Patienten über die wesentlichen und bestimmungsgemäßen Einnahmerichtlinien. Es werden zudem wichtige rechtliche Fragen besprochen, z.B. im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis.

Die Einnahmeberatung ersetzt nachweislich das ärztliche Aufklärungsgespräch, wodurch es nicht nötig ist, dass sich der verordnende Arzt regelmäßig in Bezug auf die sich ständig ändernden Einnahmerichtlinien fortbilden muss.

Therapiebegleitung

Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Zwischengespräche werden bspw. Symptomverbesserungen und eventuelle Nebenwirkungen im Therapieverlauf erfasst und dokumentiert.

Durch die vom Berater zur Verfügung gestellten Therapieberichte kann der verordnende Arzt ohne weiteren Aufwand seine Dokumentationspflicht erfüllen.

Therapieanpassung

Nach der Einstellungsphase, oder bei einer zwischenzeitlich verordneten Begleit- bzw. Nebenmedikation, muss ggf. eine Anpassung der Cannabis-Therapie erfolgen.

Veränderungen in der sonstigen Medikation sowie notwendige Anpassungen der Cannabinoid-Therapie werden stets dokumentiert. Auch die verpflichtende Prüfung auf Wechselwirkungen wird vom Berater durchgeführt.

Therapiebericht

Auf Anfrage des Patienten oder des verordnenden Arztes wird ein zusammenfassender Therapiebericht mit ausführlicher Dokumentation des Therapieverlaufs erstellt.

Von dem verordnenden oder behandelnden Arzt gewünschte Therapieberichte können beim Berater angefordert werden, für den Arzt entstehen keine zusätzlichen Aufwände.

Kostenübernahme

Damit der Patient langfristig die Kosten für die Behandlung mit Medikamenten auf Cannabisbasis nicht selber tragen muss, unterstützt der Berater ihn bei der Antragstellung für eine Kostenübernahme durch seine private oder gesetzliche Krankenkasse.

Der Berater stellt die vom verordnenden Arzt zu unterzeichnenden Antragsformulare vorausgefüllt zur Verfügung und bereitet alle erforderlichen Studien und sonstigen Anlagen umfänglich vor. Dies erleichtert dem verordnenden Arzt die Antragstellung und erhöht die Erfolgsquote des Antrags deutlich.

Beratungskosten

Der Patient oder seine Versicherung trägt die Kosten der Beratung.

Für den verordnenden Arzt entstehen keinerlei Kosten durch die Zusammenarbeit.

Für ein persönliches Gespräch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und würde mich sehr freuen, gemeinsam mit Ihnen für die optimale Therapieversorgung Ihrer Patienten zu sorgen.