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Leitlinien

Die unten aufgeführten Leitlinien basieren auf aktuellen medizinischen Erkenntnissen und praktischen Erfahrungen, welche zu Empfehlungen zusammengeführt werden und so dem Berater als Entscheidungshilfen dienen sollen.

Grundsätzliches:

  1. Ziel der Patientenberatung ist die ausschließliche Unterstützung schwerkranker Patienten.
  2. Freizeitkonsumenten erhalten seitens des Beraters keine Therapieempfehlung.
  3. Vor einer eventuellen Verordnung von Cannabinoiden sollten alle konventionell zur Verfügung stehenden Therapieformen grundsätzlich in Anspruch genommen werden.
  4. Der Beratungsprozess richtet sich stets nach der aktuellen Gesetzeslage.

Beratungstätigkeiten:

  1. Die Erstellung der Anamnese und das entsprechende Ableiten eines Therapieplans basiert auf ärztlichen Diagnosen.
  2. ACM-zertifizierte Berater werden im Rahmen ihrer mehr als 12-monatigen Ausbildung eingehend fachlich geschult. Jegliche Beratungstätigkeit erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen und auf Grundlage fundierter Lerninhalte.
  3. Die vom Patienten angegebenen Erkrankungen müssen stets anhand aktueller Befundberichte nachgewiesen werden.

Therapieempfehlungen:

  1. Die zu verordnende Höchstmenge sollte nur in medizinisch begründeten Einzelfällen überschritten werden.
  2. Ob eine Therapie mit med. Cannabis tatsächlich zielführend ist, muss für jeden Patienten sorgfältig geprüft werden.
  3. Vor Beantragung einer Kostenübernahme sollte ein auf Privatrezept verordneter Therapieversuch bereits erfolgreich abgeschlossen sein. Dieser Therapieerfolg muss ärztlich bescheinigt werden.

Weiter- & Fortbildungen:

  1. Zum Zwecke der Qualitätssicherung nimmt der Berater an den monatlich angebotenen Supervisionen der ACM teil. Auch externe Weiter- und Fortbildungsangebote werden regelmäßig besucht.
  2. Ein interdisziplinäres Netzwerk, bestehend aus Fachärzten, spezialisierten Apotheken und Anwälten, gewährleistet zudem einen stets aktuellen Wissensstand.