„Heute spreche ich mit Mike. Er ist 49 Jahre alt und ist nicht nur seit 2018 Cannabis-Patient, sondern er ist auch Patientenberater.
Mike leidet seit 15 Jahren unter Arthrose und einem LWS-Syndrom. Aufgrund der langen Behandlung mit Schmerzmitteln hat Mike einen Reizmagen entwickelt. Zusätzlich hat er durch eine Corona-Infektion ein Long-Covid-Syndrom mit neuropathischen, also Nervenschmerzen, entwickelt.
Wie er mit Cannabis therapiert und wie es ihm geht, erzählt er in dieser Folge. Interessant ist auch seine Einstellung zur Selbstmedikation mit Cannabis und zur Legalisierung. Auch diese Folge gibt wieder einen guten Einblick in die Möglichkeiten einer Therapie mit Cannabis.
Wie gewohnt ist der Podcast zu hören auf Spotify, Apple Podcast, YouTube und natürlich auf der Website des VCA.
In diesem Sinne…bleiben Sie dran und bleiben Sie neugierig.
Dr. Christiane Neubaur,
Apothekerin, Geschäftsführung VCA“
Fragen und Antworten zur Teillegalisierung
Mit der Teillegalisierung von Cannabis ab dem 01.04.2024 stellt sich eine wichtige Frage: Was bedeutet diese Gesetzesänderung für Patienten und verordnende Ärzte?
Die wichtigsten Gesetzesinhalte im Überblick:
Im Rahmen der Teillegalisierung von Cannabis ist es nun volljährigen Konsumenten erlaubt, bis zu drei Hanfpflanzen legal anzubauen, insgesamt 50 Gramm zu besitzen und maximal 25 Gramm mit sich zu führen.
Frage: Darf ich als Patient auch drei Pflanzen besitzen und die Ernte zusätzlich oder als Ersatz für mein verordnetes Medikament konsumieren?
Antwort: Nein, da nur zugelassene und geprüfte Arzneimittel per Rezept verordnet werden dürfen, wird bei Patienten jeglicher Konsum von nicht-pharmazeutischem Cannabis als Beikonsum bzw. nicht medizinische Einnahme betrachtet und kann zum Verlust des Patientenstatus führen.
Frage: Darf ich als Patient auch mehr als 50 Gramm besitzen?
Antwort: Ja, da sich die Besitzmenge für Patienten aus der verordneten Menge pro Rezept ergibt, dürfen Patienten je nach Verordnung auch mehr als 50 Gramm besitzen.
Frage: Darf ich als Patient auch die maximal erlaubte Menge von 25 Gramm mit mir führen?
Antwort: Patienten dürfen stets die Menge mit sich führen, die zur Einhaltung ihrer ärztlichen Verordnung notwendig ist.
Frage: Darf ich über private Cannabis-Züchter Cannabis beziehen?
Antwort: Nein, der Verkauf und auch die unentgeltliche Weitergabe von privat angebautem Cannabis ist verboten.
In einem weiteren Schritt zur Teillegalisierung von Cannabis sollen sogenannte ‚Cannabis Social Clubs‘ ihren Mitgliedern bis zu 25 Gramm pro Tag und insgesamt bis zu 50 Gramm pro Monat an getrockneten Cannabis abgeben dürfen. Innerhalb der ‚Cannabis Social Clubs‘ soll für Heranwachsende im Alter zwischen 18 und 21 Jahren eine Begrenzung des psychoaktiven Tetrahydrocannabinol (THC) auf maximal 10 Prozent sowie eine reduzierte Abgabemenge von 30 Gramm pro Monat berücksichtigt werden.
Fragen: Darf ich als Patient einem CSC beitreten und als Mitglied Cannabis beziehen?
Antwort: Nein, auch dies würde als Beikonsum gewertet werden und kann zum Verlust des Patientenstatus führen.
Frage: Darf ich über Mitgliedern eines CSC Cannabis beziehen?
Antwort: Nein, ebenso wenig wie individuelle private Cannabis-Züchter dürfen auch Mitglieder von Cannabis Social Clubs weder Cannabis verkaufen noch unentgeltlich weitergeben.
Die Beschränkungen für den öffentlichen Konsum von Cannabis umfassen: Kein Konsum in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren; kein Konsum in Anbauvereinigungen oder in Sichtweite von diesen; kein Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr; kein Konsum in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten. Eine Sichtweite wird definiert als ein Abstand von weniger als 100 Metern vom Eingangsbereich der genannten Einrichtungen.
Fragen: Bin ich auch als Patient von diesen Einschränkungen betroffen?
Antwort: Ja, nach dem CanG sind Patienten insofern den Konsumenten gleichgestellt, als dass sie sich bei der inhalativen medizinischen Einnahme ebenfalls an die in § 5 definierten Konsumverbotszonen halten müssen.
Der im Straßenverkehr maximal zulässige Grenzwert im Blut wurde von 1,0 Nanogramm auf 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum angehoben.
Frage: Gilt dieser Nanogramm-Wert auch für mich als Patient?
Antwort: Nein, bei ordnungsgemäßer Einnahme, dem Einhalten der Eingewöhnungszeiten und einer allgemeinen positiven Compliance wird bei Patienten auch von einer Fahrtüchtigkeit ausgegangen, wenn durch die regelmäßige Einnahme eines Cannabis-Medikaments der für Konsumenten maximal zulässige Grenzwert im Blut überschritten wird. Dennoch obliegt jedem Patienten die Verpflichtung, sich vor Fahrtantritt selbst auf mögliche Ausfallerscheinungen zu überprüfen.
Beim gleichzeitigen Konsum von Alkohol und Cannabis, selbst wenn die jeweiligen Grenzwerte unterschritten werden, ist die Eignung zum Führen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen nicht mehr gegeben.
Frage: Gilt dies auch für mich als Patient?
Antwort: Ja, zudem kann durch diesen Mischkonsum der Patientenstatus grundsätzlich aberkannt werden.
Mit der Teillegalisierung fällt Cannabis nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz und wird in die Kategorie regulär verschreibungspflichtiger Medikamente überführt.
Frage: Entfällt dann bei Verschreibung die BtM-Gebühr?
Antwort: Ja, bei der Verordnung von Medizinalcannabis dürfen keine BtM-Gebühren mehr erhoben werden.
Frage: Entfällt dann die Beantragung zur Übernahme der Kosten bei meiner gesetzlichen oder privaten Krankenkasse?
Antwort: Nein, die Genehmigungsvorbehalte bestehen weiterhin.
Frage: Entfallen damit auch die Pflichten für BtM-Patienten?
Antwort: Nein, auch wenn Cannabis nicht mehr dem BtMG unterliegt, sind die meisten Pflichten geblieben, da Cannabis in ein neu geschaffenes Gesetz, dem MedCanG, überführt wurde. Die folgenden Pflichten sind weiterhin von Patienten zu beachten:
- Die besondere Sorgfaltspflicht bei der Aufbewahrung von Cannabismedikamenten zur Gewährleistung des Jugendschutzes.
- Die Anzeige einer vorübergehenden Ein- und Wiederausfuhr des Cannabismedikaments durch entsprechende Anmeldeformulare und Verfahren bei privaten oder beruflichen Reisen ins Ausland.
- Die Pflicht zum Nachweis einer positiven Compliance.
- Für Ärzte: Die Feststellung der Indikation bzw. Kontraindikation für eine Therapie mit Medikamenten auf Cannabisbasis inklusive der Überprüfung von Wechselwirkungen mit gleichzeitig bestehenden Begleit- oder Nebenmedikationen.
Frage: Nachdem Cannabis nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt, wie wird es rechtlich eingestuft?
Antwort: Cannabis als Medikament nimmt eine medizinrechtliche Sonderstellung ein und ist im Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) unter Artikel 2, dem Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken (Medizinal-Cannabisgesetz – MedCanG), geregelt.
Fazit: Was hat sich jetzt für mich als Patient geändert und wie lautet die Empfehlung für den medizinischen Nutzen von Cannabis?
Im Wesentlichen hat sich nicht wirklich viel geändert. Da der regelmäßige Konsum zur Selbsttherapie medizinisch und rechtlich weiterhin nicht sicher ist, kann man nur raten, einen Fachberater der MedCan Beratung anzusprechen und diese Therapieform ärztlich einleiten zu lassen.
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Fachsymposium Cannabinoide in der Medizin 2023
Fachsymposium Cannabinoide in der Medizin 2023
– Kostenlose Fortbildungsveranstaltung für Ärzt:innen, Apotheker:innen und Medizinstudent:innen am 28. Oktober 2023 als Hybrid-Veranstaltung –
Nach dem erfolgreichen BPC-Fachsymposium 2022 möchte der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e.V. (BPC) auch 2023 den wissenschaftlichen Diskurs zu medizinischem Cannabis fortführen.
Wir laden Sie zum Austausch und zur Vernetzung untereinander beim BPC-Fachsymposium ein, das in diesem Jahr zum ersten Mal in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) und der Medical Tribune als Partner stattfindet. Am 28. Oktober 2023 können Sie im Radisson Blue Hotel in Frankfurt a.M. live dabei sein oder sich digital einwählen. Das BPC-Fachsymposium 2023 bietet eine Plattform für den wissenschaftlichen Austausch über medizinisches Cannabis. Es richtet sich sowohl an erfahrene Therapeut:innen als auch an Ärzt:innen, die bisher wenig, bis gar keine Cannabinoide eingesetzt haben. Die Themen sind indikationsübergreifend und sprechen neben den Ärzt:innen auch Apotheker:innen und Medizinstudent:innen an. Wie aus dem Programm ersichtlich, können sich die Teilnehmer:innen über die Wirkstoffe, Pharmakologie, Einsatzfelder, rechtliche Lage und Kostenerstattung von Medizinalcannabis informieren.
Die Themenschwerpunkte sind chronische Schmerzen, chronisch-entzündliche Erkrankungen und die Debatte über den richtigen Start der Cannabistherapie sowie zu rechtlichen Rahmenbedingungen. Der Workshop zu Anträgen auf Kostenerstattung garantiert Praxisnähe. Interaktivität ist jederzeit gewährleistet, so dass Sie Ihre Fragen einbringen können. Abgerundet wird der Kongress mit einer Podiumsdiskussion über die Zukunft von Medizinalcannabis, auch im Kontext auf eine mögliche Legalisierung von Genusscannabis.
Die wissenschaftliche Leitung hat Prof. Dr. Kirsten Müller-Vahl, eine renommierte Expertin für die Cannabinoidtherapie, die bereits seit 1999 Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) ist.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme vor Ort in Frankfurt a.M. oder online.
Datum: Samstag, 28. Oktober 2023
Zeit: 10:00 – 17:00 Uhr
Ort: Radisson Blu Hotel, Frankfurt a.M. oder Via Zoom
Kosten: Kostenlose Teilnahme
Anmeldung: www.medical-tribune.de/bpc-fachsymposium-2023
Sie können den Einladungsflyer mit dem vorläufigen Programm und weiteren Informationen hier als PDF herunterladen!
Das Endocannabinoid-System
Das Endocannabinoid-System ist ein komplexes Netzwerk von Rezeptoren, Enzymen und körpereigenen Substanzen, die in unserem Körper eine wichtige Rolle bei der Regulation verschiedener physiologischer Prozesse spielen.
Um das Endocannabinoid-System besser zu verstehen, lassen Sie uns zunächst einen Blick auf die Hauptkomponenten werfen. Es besteht aus drei Hauptteilen:
- Endocannabinoide: Dies sind körpereigene Cannabinoidverbindungen, die in unserem Körper produziert werden. Die beiden bekanntesten Endocannabinoide sind Anandamid und 2-Arachidonoylglycerol (2-AG). Endocannabinoide ähneln in ihrer Struktur den Cannabinoiden, die in der Cannabispflanze gefunden werden.
- Rezeptoren: Das Endocannabinoid-System hat zwei Haupttypen von Rezeptoren – CB1-Rezeptoren und CB2-Rezeptoren. CB1-Rezeptoren sind hauptsächlich im zentralen Nervensystem, einschließlich Gehirn und Rückenmark, vorhanden, während CB2-Rezeptoren hauptsächlich im Immunsystem und in einigen anderen Geweben im Körper zu finden sind.
- Enzyme: Die Enzyme sind verantwortlich für die Synthese und den Abbau von Endocannabinoiden im Körper. Die beiden Hauptenzyme sind Fettsäureamid-Hydrolase (FAAH), das Anandamid abbaut, und Monoacylglycerol-Lipase (MAGL), das 2-AG abbaut.
Das Endocannabinoid-System ist an der Regulation verschiedener physiologischer Prozesse beteiligt, darunter Schmerzempfindung, Entzündungsreaktionen, Stimmung, Appetit, Schlaf, Immunfunktion und vieles mehr. Es wirkt auch als eine Art „Feuerlöscher“ im Körper, um eine übermäßige Aktivität zu regulieren und ein Gleichgewicht, auch Homöostase genannt, aufrechtzuerhalten.
Die Funktionsweise des Endocannabinoid-Systems ist recht faszinierend. Wenn ein physiologisches Ungleichgewicht im Körper auftritt, wie beispielsweise eine Entzündungsreaktion oder Schmerzen, werden Endocannabinoide von den Zellen in der Nähe des betroffenen Bereichs produziert und binden an die CB1- oder CB2-Rezeptoren, je nachdem, wo sie sich befinden.
Die Bindung von Endocannabinoiden an diese Rezeptoren hat unterschiedliche Wirkungen. Im Allgemeinen bewirkt die Aktivierung von CB1-Rezeptoren im Gehirn eine Reduzierung der Freisetzung von bestimmten Neurotransmittern, was zu einer Verringerung der Schmerzempfindung und der Entzündungsreaktion führen kann. Auf der anderen Seite kann die Aktivierung von CB2-Rezeptoren im Immunsystem eine Modulation der Immunfunktion bewirken und Entzündungen reduzieren.
Nachdem ihre Aufgabe erfüllt ist, werden die Endocannabinoiden von den Enzymen FAAH und MAGL abgebaut, um ihre Wirkung zu beenden und eine Überstimulation der Rezeptoren zu verhindern.
Die Aktivierung des Endocannabinoid-Systems kann auch durch die Verwendung von Cannabinoiden aus der Cannabispflanze beeinflusst werden. Diese Cannabinoide können an CB1- oder CB2-Rezeptoren binden und verschiedene Effekte im Körper hervorrufen.
Zusammenfassend ist das Endocannabinoid-System ein faszinierendes Netzwerk von Rezeptoren, Endocannabinoiden und Enzymen, das eine wichtige Rolle bei der Regulation verschiedener physiologischer Prozesse im Körper spielt. Es ermöglicht eine präzise Modulation von Aktivitäten und hilft, ein Gleichgewicht im Körper aufrechtzuerhalten. Die Forschung zum Endocannabinoid-System ist noch im Gange, und wir können sicherlich noch viele neue Erkenntnisse in der Zukunft erwarten.
Gong Klangbad
„Beim Gong-Klangbad lassen wir uns von den kosmischen Klängen einhüllen und von den tiefen Schwingungen des Herzgongs berühren. Vergleichbar dem Abtauchen im Meer versinken wir in einer anderen Welt, lassen den Alltag außen vor und kommen so intensiv mit unserem Inneren in Kontakt. Ähnlich wie bei einem Bad erfahren wir im Klangbad eine reinigende Wirkung: Stress, Ängste, negative Gedanken fallen ab und wir fühlen uns wie neu geboren!“
Termine:
03. März 2023, 19 Uhr
15. März 2023, 19 Uhr
19. April 2023, 19 Uhr
Information & Anmeldung: mail@heike-hess.de
Ort: Die Pyramide, Eppsteiner Weg 32, 67133 Maxdorf
Kosten: € 20,- / Person
Hinweis: Bitte bequeme Kleidung, warme Socken und Decke mitbringen.
Praxis für Klangtherapie und Naturheilverfahren
Heike Heß
Eppsteiner Weg 32
67133 Maxdorf
Tel. 06233 1706414
mail@heike-hess.de
www.heike-hess.de
Virtuelle Fortbildungsveranstaltung der ACM für Ärzt:innen
Cannabiskonferenz 2023: Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten: Grundlagen und Praxis
– Kostenlose Fortbildungsveranstaltung für Ärzte und Apotheker am 25. März 2023 als Zoom-Webinar –
Die ACM führt am Samstag, den 25. März 2023, eine ganztägige Fortbildungsveranstaltung für Ärzt*innen und Apotheker*innen durch. Eine CME-Zertifizierung ist bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe beantragt. In den letzten 2 Jahren wurden entsprechend CME-Punkte vergeben, sodass wir davon ausgehen, dass dies auch in diesem Jahr der Fall sein wird.
Datum: Freitag, 25. März 2023
Zeit: 09:00 – 18:50 Uhr
Ort: Via Zoom
Kosten: Kostenlose Teilnahme
Vorläufiges Programm:
ab 08:00 Uhr: Möglichkeit der Einwahl in Zoom (Der Zoom-Link folgt in der kommenden Ausgabe)
09:00 Uhr bis 10:15 Uhr: Grundlagen
09:00 – 09:15: Manfred Fankhauser – Historische Verwendung von Cannabis in der Medizin
09:15 – 09:30: Franjo Grotenhermen – Inhaltsstoffe der Cannabispflanze
09:30 – 09:45: Beat Lutz – Das Endocannabinoidsystem – eine Einführung
09:45 – 10:15: Fragen und Diskussion
10:15 Uhr – 10:30 Uhr: Pause
10:30 Uhr bis 12:15 Uhr: Einsatzgebiete
10:30 – 10:45: Matthias Karst – Cannabis-basierte Medikamente in der Schmerztherapie
10:45 – 11:00: Kirsten Müller-Vahl – Cannabis-basierte Medikamente in der Psychiatrie
11:00 – 11:15: Knud Gastmeier – Cannabis-basierte Medikamente in der Geriatrie und Palliativmedizin
11:15 – 11:30: Sven Gottschling – Cannabis-basierte Medikamente in der Kinderheilkunde
11:30 – 12:00: Fragen und Diskussion
12:45 Uhr bis 14:00 Uhr: Rechtliche Fragen
12:45 – 13:00: Oliver Tolmein – Kostenübernahme-Antrag und Widerspruch
13:00 – 13:15: Mike Prill – Datenschutz bei der Cannabistherapie
13:15 – 13:30: Sebastian Glathe – Cannabis und Führerschein aus juristischer Sicht
13:30 – 14:00: Fragen und Diskussion
14:00 Uhr bis 14:30 Uhr: Pause
14:30 Uhr bis 15:30 Uhr: Cannabismedikamente in der Apotheke
14:30 – 14:45: Thorsten Tuschy – Überblick über die verschiedenen cannabisbasierten Medikamente in der Apotheke
14:45 – 15:00: Dennis Stracke – Zubereitung von cannabisbasierten Rezepturarzneimitteln
15:00 – 15:15: Florian Heimann – Medizinalcannabis – Mehr als THC und CBD – Der Entourage-Effekt
15:15 – 15:30: Fragen und Diskussion
15:30 Uhr bis 16:00 Uhr: Pause
16:00 Uhr bis 17:00 Uhr: Praktische Anwendung
16:00 – 16:10: Franjo Grotenhermen – Pharmakokinetik und Möglichkeiten der Einnahme
16:10 – 16:20: Kirsten Müller-Vahl – Akute und langzeitige Nebenwirkungen
16:20 – 16:30: Franjo Grotenhermen – Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten
16:30 – 16:40: Kirsten Müller-Vahl – Auswahl geeigneter Medikamente
16:40 – 17:00: Fragen und Diskussion
17:00 Uhr bis 17:15 Uhr: Pause
17:15 Uhr bis 18:15 Uhr: Mein erster Patient: Wie man eine Therapie mit Cannabis-Medikamenten beginnt
Mit: Mehrere Referenten
18:15 Uhr: Ende der Veranstaltung
Programm und Anmeldung:
https://www.arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de
(Der Zoomlink wird in den ACM-Mitteilungen vom 4. März 2023 bekannt gegeben.)
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Dr. med. Franjo Grotenhermen
ACM e.V., Bahnhofsallee 9, 32839 Steinheim
E-Mail: info@cannabis-med.org
Informationsabend „Medikamente auf Cannabisbasis bei Fibromyalgie“
In einem interaktiven Vortrag informiert Cornelia Bloss, Heilpraktikerin für Psychotherapie, über die chronische Schmerzerkrankung Fibromyalgie und die diversen Möglichkeiten, gut damit zu leben.
Eine hilfreiche Therapieform ist der Einsatz von Medikamenten auf Cannabisbasis, welche der zertifizierte Patientenberater Mike Prill an diesem Abend den Betroffenen vorstellt und erläutert.
Information & Anmeldung: (Kontakt)
Datum: Freitag, 28. Okt. 2022
Zeit: 18:00 Uhr
Ort: Konferenzraum des VfL-Treff, Loretta-Halle, Neue Rathausstr., 56841 Traben-Trarbach
Kosten: € 10,- / Person